Betreuungs- und Serviceleistungen

Für die Bewohner der Klimaschutzsiedlung Heinsberg und Erkelenz

  1. Der Betreuer stellt für die Wohnungen einen Grundbetreuungsvertrag zur Verfügung.
  2. Der Grundbetreuungsservice wird mit einer vom Nutzer zu entrichtenden monatlichen Betreuungspauschale abgegolten. Auch bei Nichtinanspruchnahme der Betreuungsleistungen ist das Betreuungsgeld zu entrichten.

    Das Dienstleistungspaket des Grundbetreuungsservices wird obligatorisch für alle Nutzer vorgehalten. Es beinhaltet folgende Betreuungsleistungen:

    • Beratung und Hilfe in persönlichen Angelegenheiten
    • Beratung bei altersgerechter Möblierung
    • Beratung bei der altersgerechten Selbstversorgung
    • Unterstützung bei der Herstellung von Kontakten und Schaffung der Möglichkeit der Begegnung (Einladung zu Ausflügen, Veranstaltungen)
    • Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, besonders in Krisensituationen
    • Vermittlung von ärztlicher Betreuung und ambulanter Hilfe im Krankheitsfall (Behandlungspflege oder Pflege nach SGB XI)
    • Vermittlung von Hilfskräften und mobilen Hilfsdiensten zur Fortführung des Haushalts (Wäschedienst, Hol- und Bringdienste, Haushaltshilfen)
    • Unterstützung gegenüber Kranken- und Pflegekassen
    • kleine Hilfstätigkeiten wie z.B. Leuchtmittelwechsel
    • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, z. B. Krankenbetten, spezielle Matratzen, Rollstühle, etc.
    • Vermittlung eines "mobilen Mittagstisches" in der eigenen Wohnung oder in einer Einrichtung der Hermann-Josef-Stiftung (Erkelenz)
    • Vermittlung bzw. Information von speziellen Angeboten wie Feste und Feiern, Gymnastik, Gesundheitssport und kulturelle Veranstaltungen
    • Benachrichtigung von Angehörigen und Herbeirufen eines Arztes im Krankheitsfall
    • Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz, wenn der ärztlich festgestellte Gesundheitszustand des Bewohners ein Verbleiben in der eigenen Wohnung nicht mehr gestattet
    • bei Bedarf Vermittlung von Besuchs- und Vorlesediensten, Gesprächen, seelsorgerische Begleitung, Hilfen beim Schriftverkehr und bei Behördengängen
    • Sprechstunden der Betreuungskraft im Hermann-Josef-Altenheim (Erkelenz) bzw. in den Räumen der Arbeiterwohlfahrt (Heinsberg)
    • Vermittlung eines Hausnotrufdienstes (z. B. Johanniter-Unfallhilfe) und Hilfe durch den Bereitschaftsdienst habenden Mitarbeiter des Ambulanten Pflegezentrums. Die Rufbereitschaft erfolgt durch pflegerische Fachkräfte.
    Für die oben aufgeführten Leistungen ist je Wohneinheit eine monatliche Kostenpauschale zu zahlen. Der Vertrag ist zunächst befristet auf zwei Jahre. Sollte er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt werden, gilt eine Vertragsverlängerung von einem weiteren Jahr. Die Höhe der Kostenpauschale wird jährlich überprüft und ggf. angepasst.
  1. Über den Grundbetreuungsservice hinaus wird ein Wahlleistungsservice angeboten, der von den Bewohnern gegen gesonderte Rechnung in Anspruch genommen werden kann. Hinsichtlich dieser Leistungen hält der Betreuer ab dem Bezugszeitpunkt eine gesonderte Leistungsbeschreibung und Tarifübersicht bereit. Leistungen der Sozial- und Pflegeversicherungsträger werden nach den jeweils bestehenden Regelungen mit diesen verrechnet.
  2. Weitere Dienstleistungen in einem individuellen Betreuungspaket können zwischen den Bewohnern und dem Ambulanten Pflegezentrum gegen entsprechende Vergütung vereinbart werden:

    • Krankenpflege als Behandlungspflege, d. h. ambulante, medizinische Versorgung nach Verordnung des Arztes nach SGB V, wie z. B.: Spritzen und Verbandswechsel. Oder als Grundpflege, d. h. häusliche Pflege wie Waschen, Baden, Betten und Lagern der Patienten im Rahmen des SGB XI.
    • Sozialbetreuung in Anlehnung an Leistungen nach dem SGB XI, wie z. B. Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen, Hilfe bei Anträgen (z. B. Leistungen der Kranken- und Pflegekassen).
    • Sozialer Hilfsdienst, z. B. Verrichten von Alltagshilfen wie Einkaufen, Fenster putzen, Wohnungsreinigung, hauswirtschaftliche Hilfen.